REACH
Was ist REACH?
REACH steht für Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Diese EU-Verordnung ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006).
REACH ist eine europäische Verordnung und somit unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gültig, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Was beinhaltet REACH?
REACH soll das bisherige Chemikalienrecht grundlegend vereinfachen und harmonisieren mit den Zielen,
• die menschliche Gesundheit und die Umwelt effektiver vor möglichen Risiken durch chemische Stoffe zu schützen
• Endverbraucher besser über chemische Inhaltsstoffe in Produkten aufzuklären
• den freien Verkehr chemischer Stoffe im Binnenmarkt zu fördern
Der Geltungsbereich von REACH erstreckt sich auf Hersteller oder Importeure, die Stoffe als solche (z.B. chemische Komponenten) und/oder Stoffe in Zubereitung (z.B. Additive oder Schmierstoffe) mit über einer Tonne pro Jahr in der EU herstellen oder in die EU einführen.
Was fordert REACH?
Abhängig von den produzierten oder importierten Mengen müssen umfangreiche Untersuchungen durchgeführt werden. Darauf basierend sind Leitlinien für den sicheren Umgang zu erstellen. Hier stellt sich für Sie als Kunde verständlicherweise die Frage wie sich Ihr Lieferant auf REACH vorbereitet.
Die Vorregistrierung
Die Vorregistrierung soll dazu führen, dass Hersteller / Importeure identischer Stoffe zueinander finden und Daten zu den Stoffen austauschen, um Doppel-Studien zu vermeiden.
Die Registrierung
Im Gegensatz zur Vorregistrierung ist die Registrierung verpflichtend für alle Phase-in-Stoffe und alle Non-Phase-in-Stoffe. Ab einer Jahresmenge von einer Tonne muss ein technisches Dossier eingereicht werden, das neben der Identität des Herstellers / Importeurs und der Identität des Stoffes folgende Informationen enthält:
• Informationen zur Herstellung und Verwendung(en) des Stoffes
• Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes
• Leitlinien für die sichere Verwendung des Stoffe
• Prüfung durch Sachverständige
• Antrag auf Vertraulichkeit bestimmter Informationen
Was bedeutet REACH für die Dortmunder Sackfabrik GmbH?
Die Dortmunder Sackfabrik GmbH ist im Rahmen der Umsetzung der REACH Verordnung innerhalb der Lieferkette ein nachgeschalteter Anwender. Die Firma beabsichtigt, ihren Pflichten als Hersteller und Importeur von Erzeugnissen resultierend aus REACH nachzukommen.
Bei der Herstellung unserer Produkte werden auch Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse anderer Hersteller verwendet. Wir werden mit unseren Lieferanten in engem Kontakt bleiben, um sicher zu stellen, dass alle verwendeten Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse ordentlich und termingerecht nach REACH-Verordnung vorregistriert und registriert werden.
Nachfolgendes Schreiben haben wir termingerecht an alle unsere Lieferanten verschickt, mit der Bitte, den beigefügten, vom BDI empfohlenen Standardfragebogen, ausgefüllt an uns zurückzusenden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 1. Juni 2007 trat die Verordnung EG Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe (REACH) in Kraft.
REACH setzt neue Anforderungen an Hersteller, Importeure und Verarbeiter von Stoffen, Zubereitungen und / oder Erzeugnissen im Sinne der Verordnung und bedingt eine intensivere Kommunikation zwischen Verarbeitern und Lieferanten solcher Stoffe, Zubereitungen und / oder Erzeugnissen.
Am 1. Juni 2008 begann die Vorregistrierung für „Phase-in-Stoffe“ (Altstoffe) bei der europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) in Helsinki. Die Vorregistrierung läuft bis zum 30. November 2008 und verschafft den Registranten eine Übergangsfrist für die eigentliche Registrierung bis max. zum Jahre 2018.
Aufgrund dieser rechtlichen Grundlage bitten wir Sie, uns mitzuteilen, inwieweit Sie dieser Verpflichtung nachkommen.
Bitte informieren Sie uns hinsichtlich Ihrer Verfahrensweise bzw. internen Richtlinien betreffend der Vorregistrierung und / oder Registrierung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen.
Wir erlauben uns, den vom BDI empfohlenen Standardfragebogen beizufügen mit der Bitte, diesen ausgefüllt kurzfristig an uns zurückzusenden.
mit freundlichen Grüßen
Dortmunder Sackfabrik
Otto Sticht GmbH